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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2020 - L 4 KR 55/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,75834
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2020 - L 4 KR 55/20 B ER (https://dejure.org/2020,75834)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.03.2020 - L 4 KR 55/20 B ER (https://dejure.org/2020,75834)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. März 2020 - L 4 KR 55/20 B ER (https://dejure.org/2020,75834)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2020 - L 4 KR 55/20
    Droht der Antragstellerin bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung ihrer Rechte, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.

    Dabei sind die grundrechtlichen Belange der Antragstellerin umfassend in die Abwägung einzustellen, da sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte zu stellen haben (BVerfG, Beschluss vom 29. November 2007, 1 BvR 2496/07 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05).

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2020 - L 4 KR 55/20
    Dabei sind die grundrechtlichen Belange der Antragstellerin umfassend in die Abwägung einzustellen, da sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte zu stellen haben (BVerfG, Beschluss vom 29. November 2007, 1 BvR 2496/07 und vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2020 - L 4 KR 205/20
    Das den immateriellen Rechtsgütern Leben und körperliche Unversehrtheit, für deren Schutz das pos Votum der Apherese-Kommission und die eingereichten med Unterlagen sprechen, gegenläufige finanzielle Risiko für die AG hat zurückzutreten (s. aus der umfangreichen Rspr des Senats zur LDL-Apherese bspw Senatsbeschl. v. 30. März 2020 - L 4 KR 55/20 B ER; Senatsbeschl. v. 7. Februar 2019 - L 4 KR 580/18 B ER [II.B.]; Senatsbeschl. v. 27. Februar 2018 - L 4 KR 49/18 B ER; zur Folgenabwägung allg Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschl. v. 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18, vgl auch die umfangreichen Nachweise bei Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Aufl 2017, § 86b Rn 29a).
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